Windwahn Forderung: Tötungs- und Projektierungsverbot

Aktualisiert 15.05.2020

10jähriges Projektierungsverbot bei Naturfrevel

(c) www.windwahn.com

Nur so kann Artenschutz in Zeiten der Gier nach Windkraftflächen gelingen

von windwahn.de übertragen – dort veröffentlicht am 19.10.2015

  1. Bei der Tötung von Tieren z.B. durch Vergiften, Erschießen, Fallen stellen, sowie bei ihrer Vertreibung durch Vernichtung ihrer Habitate, wie z.B. Horstbäume und Nester in Windindustriezonen, Planungsgebieten oder der näheren Umgebung von Windkraftnutzungsflächen bzw. beim Betrieb vorhandener WEA fordert Windwahn mit sofortiger Wirkung ein dauerhaftes Projektierungsverbot,  einen Baustopp bzw. die sofortige endgültige Stillegung bereits vorhandener Anlagen.
  2. Das dauerhafte Planungs-, Bau- und Betriebsverbot muss in Kraft treten, unmittelbar nachdem der Horststandort einer Behörde (z.B. UNB, Landesplanung oder Landesnaturschutzbehörde) und gleichzeitig den relevaten Natur- und Artenschutzverbänden des jeweiligen Kreises oder Landes bekannt gegeben wurde.
    Mit der offiziellen Bekanntgabe des Horststandortes muss zudem ein jeweiliger artentypischer Sicherheitsradius von mindestens 3.000m um den Horststandort in Kraft treten.
  3. Parallel muß sichergestellt werden, dass diese Information z.B. durch Amtsmitteilung und Medienbericht in die Öffentlichkeit gelangt, um potenziellen Tätern zu signalisieren, dass ein krimineller Akt gegen § 44 des Naturschutzgesetzes wie Vogeltötungen und Habitatvernichtungen nicht mehr zum Erfolg im Sinne einer Ausweisung, Baugenehmigung und dem Erhalt von Windkraftnutzungsflächen führt.

Nur so kann man dem mittlerweile bundesweit flächendeckend praktizierten Artenfrevel Einhalt gebieten.