Aktuelles Rechtsgutachten belegt Rechtswidrigkeit des EEG
- Details
- Hauptkategorie: Wissen
- Kategorie: Hintergrundwissen
- Erstellt am Sonntag, 07. Februar 2016 14:08
- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 07. Februar 2016 14:08
- Veröffentlicht am Sonntag, 07. Februar 2016 14:08
- Geschrieben von Jutta Reichardt
- Zugriffe: 2064
Neues rechtswissenschaftliches Gutachten bestätigt Rechtsauffassung des Energiedienstleisters Care-Energy
Lesen Sie die Argumente des von Care-Energy beauftragten Rechtswissenschaftlers.
In Bezug auf die Möglichkeit zur Stellungnahme zum EEG von 2014, die viele von uns wahrgenommen haben, darf man gespannt sein, wie die weiterführenden aktuellen Argumente vom Bundesverfassungsgericht aufgefasst werden.
Eine Pressekonferenz in Berlin hierzu soll noch im Februar stattfinden.
JR
Weiterführende Informationen zur Care-Energy Holding aus Hamburg finden Sie auf Wikipedia - wie alles dort mit entsprechender Distanz zu lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Care-Energy
finanzen.net
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) rechtswidrig?
Care-Energy liegt scheinbar mit deren Rechtsansichten richtig, wie ein renommierter deutscher Rechtswissenschaftler nun bestätigt
Hamburg (ots) - Wie man sich auf dem Rücken der Energiewende die Taschen füllen kann
Auf in die Energie-Branche, Richtung Spitze ... dort, wo die Luft dünn, die Scheine dafür groß sind!
[...]
Nach dem vorliegenden Gutachten eines renommierten deutschen Rechtwissenschaftlers, wird nun die bisherige Auffassung von Care-Energy in Sachen EEG bestätigt.
Demzufolge ist das Erneuerbare Enerien Gesetz und die EEG-Umlage:
- eine Steuer, kein Preisregulierungs-Instrument und somit rechtswidrig
- nicht-deutsche Grünstrom-Lieferanten diskriminierend und somit europarechtswidrig
- auch nach deutschem Recht verfassungswidrig, da ohne Amortisationsklausel; das heißt, dass das Geld, dass wir Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen als Einspeisevergütung bezahlen weiterfließt, selbst wenn dessen Investition schon längst getilgt ist.
- eine Abgabe, die einigen Geld en masse auf die Konten spült, ihren gesetzlich verankerten Zweck jedoch nicht einmal ansatzweise erfüllt. Hat das EEG auf den Gesamtausstoß von Treibhausgasen doch keinerlei Auswirkungen und verfehlt damit das erklärte Ziel, im Sinne des Klimaschutzes wirksam zu sein.
- und noch vieles mehr, dass es jedoch nicht besser macht, sondern eine Reihe von weiteren Gesetzesverstößen manifestiert.
Noch im Februar 2016 wird der renommierte Verfasser dieses Gutachtens in Form einer Presskonferenz in Berlin vor die Öffentlichkeit treten und das Gutachten vorstellen.
OTS: Care-Energy Holding GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/pm/80959/3243540 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_80959.rss2
Pressekontakt: Dkfm Marc März Care-Energy Holding GmbH Dessauer Strasse 2-4 20457 Hamburg T.: 0151 422 60 332 marc.maerz@care-energy.de
Mit Dank an Marcel B. für die Info!