Wichtige Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde
- Details
- Hauptkategorie: News
- Kategorie: Allgemein
- Erstellt am Donnerstag, 30. Juni 2016 00:18
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juni 2016 00:18
- Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Juni 2016 00:18
- Geschrieben von Jutta Reichardt
- Zugriffe: 3624
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage wegen Verfahrensfehlern als unzulässig zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht rügt, dass die Instanzen nicht eingehalten wurden.
Da wir diese Option bereits nicht ausgeschlossen hatten, unterstützen wir die Klage eines weiteren Mitgliedes.
Dieses Mitglied steht nun vor dem OVG Koblenz.
RA Thomas Mock, der die Interessen des Mitgliedes vertritt, hat die Argumentationskette, Nachweise und Gutachten der Verfassungsbeschwerde ebenfalls verwendet.
Ganz gleich wie das OVG entscheidet, ob es die Klage abweist oder terminiert, steht uns in jedem Fall dann der Weg zum Verfassungsgericht erneut offen.
Somit wird sich die Verfassungsklage um ein paar Monate verzögern.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Göbel / Jutta Reichardt
Regionalverband Taunus e.V.
P.S. Die Kosten für die Verfassungsbeschwerde trägt der gemeinnützige Verein Regionalverband Taunus e.V.
Auch wenn das Team pro bono arbeitet und die ihm entstehenden Kosten selber trägt, so entstehen für juristische Tätigkeiten, Messungen u.a. Arbeiten Kosten, die durch Spenden getragen werden.
Für Spenden zur Unterstützung dieses Verfahrens im Interesse des Gesundheitsschutzes aller Mitbürger vor Schallimmissionen durch WKA sind wir dankbar.
Ihre Spenden sind beim Finanzamt abzugsfähig, der Regionalverband Taunus e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Ihnen Spendenbescheinigungen aus.
Zum Spendenaufruf des Regionalverbandes Taunus
Zur "Bilder-für-Spenden"-Aktion von Windwahn
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!